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   VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182   

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VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182 (https://dejure.org/2014,10093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2014 - 22 CS 14.182 (https://dejure.org/2014,10093)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2014 - 22 CS 14.182 (https://dejure.org/2014,10093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstößen gegen lebensmittel- und hygienerechtliche Anforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei gaststättenrechtlicher Unzuverlässigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstößen gegen lebensmittel- und hygienerechtliche Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182
    19 3. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 GastG setzt im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG voraus, dass eine weitere Berufstätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris, m.w.N.; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617).
  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182
    Die menschliche Gesundheit gehört zu den besonders wichtigen Gemeinschaftsgütern (vgl. z.B. BayVerfGH, E.v. 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - BayVBl 2013, 463, Rn. 34); ihrem Schutz dienen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit im Umgang mit Lebensmitteln und in Bezug auf die Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden.
  • VGH Bayern, 03.05.2013 - 22 CS 13.594

    Sofortige Vollziehbarkeit; Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Untersagung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2014 - 22 CS 14.182
    19 3. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 GastG setzt im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG voraus, dass eine weitere Berufstätigkeit während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris, m.w.N.; BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617).
  • VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    § 15 Abs. 2 GastG räumt der Behörde insoweit kein Ermessen ein (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 18).

    Der Widerruf der Gaststättenerlaubnis kann nur in besonderen Ausnahmefällen unverhältnismäßig sein (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 22 CS 14.1186

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis: Münchener Lokal darf nicht vorläufig

    Allerdings setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 GastG im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit dieses Widerrufs als Grundverfügung weiter voraus, dass die Fortsetzung der Berufstätigkeit des Erlaubnisinhabers während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 12.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3617; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 - NJW 2003, 3618/3619; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - Rn. 27; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - Rn. 19).

    Dies wiegt insofern schwer, als die menschliche Gesundheit zu den besonders wichtigen Gemeinschaftsgütern gehört (vgl. z.B. BayVerfGH, E.v. 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - BayVBl 2013, 463, Rn. 34; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - Rn. 19), deren Schutz die Anforderungen an den Umgang mit und die Lagerung von Lebensmitteln dienen.

  • VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.1296

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis

    Falls eine negative Prognose gerechtfertigt ist, stehen dann von Ausnahmen abgesehen auch keine Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkte oder grundrechtlichen Erwägungen entgegen (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - GewArch 2014, 492).

    In der Gesamtschau legen die stets ähnlich gelagerten hygiene- und lebensmittelrechtlichen Mängel den Verdacht nahe, dass die unhygienischen und teils sogar gesundheitsgefährdenden Zustände in der Gaststätte des Klägers über längere Zeiträume geradezu der Normalzustand gewesen sind, ohne dass nachhaltige Gegenmaßnahmen eingeleitet worden sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - GewArch 2014, 492).

    Vielmehr hat er die die bereits vor Bescheidserlass vorgefundenen und ähnlich gelagerten hygiene- und lebensmittelrechtlichen Missstände nach Bescheidserlass in gleicher Weise fortgeführt, sodass auch nicht von einem einmaligen Ausrutscher die Rede sein kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - GewArch 2014, 492).

  • VG Augsburg, 09.03.2021 - Au 5 S 21.273

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen die coronabedingte

    Unverhältnismäßig kann ein Widerruf aber allenfalls in besonderen Ausnahmefällen sein (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn.18).

    Die menschliche Gesundheit gehört zu den besonders wichtigen Gemeinschaftsgütern (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 19; BayVerfGH, E.v. 5.3.2013 - Vf. 123-VI-11 - juris Rn. 34).

  • VG Regensburg, 26.11.2020 - RN 5 S 20.2026

    Untersagung des selbstständig ausgeübten Handwerkes

    Ihrem Schutz dienen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit im Umgang mit Lebensmitteln und in Bezug auf die Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden (vgl. z.B. BayVGH, B. v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182, juris Rn. 19).

    Der hieraus folgenden konkreten Gefährdung der menschlichen Gesundheit kann im Grundsatz nur durch den sofortigen Vollzug der angefochtenen Entscheidung wirksam begegnet werden (BayVGH, B. v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182, juris, Rn. 19 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417

    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach strafrechtlicher

    Der mit dem Widerruf verbundene weitreichende Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist demgegenüber nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes statthaft; es muss durch solche überwiegenden öffentlichen Belange gerechtfertigt sein, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen gegen die Grundverfügung einstweilen zurückzustellen (vgl. BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594/03 - juris Rn. 11; B.v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 17.1.2012 - 22 CS 11.1972 - juris Rn. 22; zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 31.05.2021 - 22 CS 21.902

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Missachtung der Corona-Verordnung

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis, bei dem es sich um eine gebundene Entscheidung handelt, ebenso wie die Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen in aller Regel verhältnismäßig ist; ein Abweichen von der gesetzlich vorgesehenen Regelfolge ist nur bei extremen Ausnahmefällen geboten (vgl. zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 18; zur Gewerbeuntersagung BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 22 ZB 12.853 - juris Rn. 26; B.v. 8.5.2020 - 22 ZB 20.127 - juris Rn. 41; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 06.08.2021 - AN 4 K 20.00895

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    § 15 Abs. 2 GastG räumt der Behörde insoweit kein Ermessen ein (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 18).

    Der Widerruf der Gaststättenerlaubnis kann nur in besonderen Ausnahmefällen unverhältnismäßig sein (BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 18).

  • VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Ihrem Schutz dienen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit im Umgang mit Lebensmitteln und in Bezug auf die Räumlichkeiten, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 06.10.2020 - 22 CS 20.1600

    Sofortvollzug des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis

    Der Antragsteller weist in seiner Beschwerdebegründung zu Recht darauf hin, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis nach § 15 Abs. 2 GastG im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG zusätzlich zu der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit des Widerrufs als Grundverfügung voraussetzt, dass die Fortsetzung der Berufstätigkeit des Erlaubnisinhabers während der Dauer des Rechtsstreits konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, B.v. 13.8.2003 - 1 BvR 1594.03 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594.03 - juris Rn. 15 f.; BayVGH, B.v. 3.5.2013 - 22 CS 13.594 - juris Rn. 27 f.; B.v. 28.4.2014 - 22 CS 14.182 - juris Rn. 19; B.v. 2.7.2014 - 22 CS 14.1186 - juris Rn. 11).
  • VG München, 06.02.2018 - M 16 S 18.45

    Rechtmäßiger Widerruf der Gaststättenerlaubnis -Verstöße gegen Rauchverbot

  • VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG München, 25.09.2017 - M 7 S 16.4968

    Widerruf der Zuweisung eines Marktstandes

  • VG München, 19.08.2021 - M 16 S 20.6845

    Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, GmbH mit unzuverlässigem

  • VG Würzburg, 08.04.2015 - W 6 K 15.88

    Rückstände bei Sozialversicherungsträgern und sonstigen öffentlich-rechtlichen

  • VG Magdeburg, 30.10.2019 - 3 B 334/19

    Gaststättenuntersagung bei Hygienemängeln

  • VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 5 S 19.34

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis - Ausnahmecharakter der Anordnung der

  • VG München, 14.10.2014 - M 16 K 13.5776

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Bäckereibetrieb; Hygienemängel

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